Pflanzenschutz

Die Doku-Pflicht ab 2026 in den Griff bekommen

Die Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel ist deutlich erweitert worden, ab 2027 muss sie elektronisch und maschinenlesbar sein. Hier steht, was das bedeutet und wie sich das praktisch lösen lässt.

Wie mowLAB dabei unterstützt

  1. 01

    Ist-Stand prüfen

    Was wird heute erfasst, womit, und wo fehlen die neuen Pflichtangaben? Der Fit-Check nimmt diese Bestandsaufnahme in fünf Fragen vorweg.

  2. 02

    Passendes System einrichten

    Schlagkartei, Tabelle oder freies Werkzeug — entscheidend ist, dass EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer und Georeferenz sauber hineinpassen und wieder herauskommen.

  3. 03

    Erfassung automatisieren

    Damit die Pflicht nicht jedes Mal Handarbeit bedeutet: Daten aus vorhandenen Quellen übernehmen und maschinenlesbar ausgeben, wie es ab 2027 verlangt ist.

Wen die Pflicht betrifft

Alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln, unabhängig von der Betriebsgröße:

  • Ackerbau und Landwirtschaft
  • Gartenbau und Erwerbsanbau
  • Lohnunternehmen und Dienstleister
  • GaLaBau und Kommunen

Grundlage ist § 11 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564.

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