Die Doku-Pflicht ab 2026 in den Griff bekommen
Die Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel ist deutlich erweitert worden, ab 2027 muss sie elektronisch und maschinenlesbar sein. Hier steht, was das bedeutet und wie sich das praktisch lösen lässt.
Wie mowLAB dabei unterstützt
- 01
Ist-Stand prüfen
Was wird heute erfasst, womit, und wo fehlen die neuen Pflichtangaben? Der Fit-Check nimmt diese Bestandsaufnahme in fünf Fragen vorweg.
- 02
Passendes System einrichten
Schlagkartei, Tabelle oder freies Werkzeug — entscheidend ist, dass EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer und Georeferenz sauber hineinpassen und wieder herauskommen.
- 03
Erfassung automatisieren
Damit die Pflicht nicht jedes Mal Handarbeit bedeutet: Daten aus vorhandenen Quellen übernehmen und maschinenlesbar ausgeben, wie es ab 2027 verlangt ist.
Wen die Pflicht betrifft
Alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln, unabhängig von der Betriebsgröße:
- Ackerbau und Landwirtschaft
- Gartenbau und Erwerbsanbau
- Lohnunternehmen und Dienstleister
- GaLaBau und Kommunen
Grundlage ist § 11 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564.
Ein Problem, das jeden Monat Zeit kostet?
Genau dort lohnt sich ein genauer Blick.