Pflanzenschutz-Doku

Pflanzenschutz-Dokumentation ab 2026

Die Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel wird deutlich erweitert. Das Wichtigste in Kürze – und ein kostenloser Selbst-Check.

Seit dem 1. Januar 2026 müssen berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Anwendung deutlich mehr Angaben aufzeichnen. Ab dem 1. Januar 2027 muss das elektronisch und maschinenlesbar erfolgen.

Diese Angaben werden Pflicht

  • Art der Verwendung und Name des Anwenders
  • Anwendungsdatum (bei zeitlich beschränkten Auflagen auch die Uhrzeit)
  • Produktname und Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels
  • Tatsächlich ausgebrachte Aufwandmenge
  • Behandelte Fläche georeferenziert (FLIK-/InVeKoS-Schlag oder GPS) samt Größe
  • Kultur mit EPPO-Code
  • BBCH-Entwicklungsstadium, sofern für die Zulassung relevant

Fristen

Ab 1.1.2026: erweiterte Angaben Pflicht, 2026 noch handschriftlich zulässig.

Ab 1.1.2027: elektronisch und maschinenlesbar (z. B. CSV/XML).

Aufzeichnung unverzüglich, Aufbewahrung mindestens drei Jahre.

Bei Verstößen

Fehlende, verspätete oder lückenhafte Aufzeichnungen können zu Kürzungen der GAP-Direktzahlungen führen.

Rechtsgrundlage: § 11 PflSchG i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2023/564.

Häufige Fragen

Was muss ab 2026 bei der Pflanzenschutz-Dokumentation erfasst werden?

Pflicht sind Art der Verwendung, Name des Anwenders, Anwendungsdatum (ggf. Uhrzeit), Produktname und Zulassungsnummer, ausgebrachte Aufwandmenge, die georeferenzierte Fläche mit Größe, die Kultur mit EPPO-Code sowie das BBCH-Stadium, sofern es für die Zulassung relevant ist.

Ab wann muss die Pflanzenschutz-Dokumentation elektronisch sein?

Die erweiterten Angaben sind ab dem 1. Januar 2026 Pflicht und dürfen 2026 noch handschriftlich geführt werden. Ab dem 1. Januar 2027 muss die Dokumentation elektronisch und in einem maschinenlesbaren Format vorliegen.

Was ist der EPPO-Code und das BBCH-Stadium?

Der EPPO-Code ist ein standardisierter Kürzelcode zur eindeutigen Bezeichnung der Kulturpflanze. Das BBCH-Stadium beschreibt das Entwicklungsstadium der Pflanze und muss erfasst werden, wenn die Zulassung des Mittels auf bestimmte Stadien beschränkt ist.

Welche Strafen drohen bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation?

Bei fehlender, verspäteter oder lückenhafter Dokumentation drohen Kürzungen der GAP-Direktzahlungen. Aufzeichnungen sind unverzüglich zu erstellen und mindestens drei Jahre aufzubewahren.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Dokumentationspflicht?

Grundlage ist § 11 Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564. Betroffen sind alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln, unabhängig von der Betriebsgröße.

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